Ob es um den Status, die Bezahlung oder auch die Zeit geht, die für das Engagement eingeplant werden muss, Ehrenamt und Freiwilligenarbeit unterscheiden sich und beziehen sich auf zwei verschiedene Realitäten.
Das Ehrenamt ist ein freies Engagement, das weder an ein bestimmtes Alter noch an einen bestimmten Schulabschluss gebunden ist. Sie haben keinen Arbeitsvertrag, müssen aber die Regeln und die Satzung des Vereins sowie die Sicherheitsvorschriften einhalten. Sie unterliegen einer moralischen Verpflichtung, der zufolge Sie Zeit und Bereitschaft aufbringen müssen, um zur Verwirklichung der Ziele des Vereins beizutragen. Allerdings kann Ihnen nichts aufgezwungen werden und Sie können von der Organisation, für die Sie sich engagiert haben, nicht bestraft werden. Es steht Ihnen frei, Ihre Teilnahme ohne Verfahren oder Entschädigung zu beenden.
Hinweis: Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass Sie als Freiwilliger keinen Anspruch auf soziale Absicherung haben. Sie behalten Ihren ursprünglichen Status (Student, Rentner, Berufstätiger, …) und die damit verbundenen sozialen Garantien. Wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld beziehen, können Sie als Freiwilliger tätig werden und weiterhin Arbeitslosengeld beziehen, sofern Sie weiterhin aktiv nach einer Beschäftigung suchen.
Die Freiwilligenarbeit ist eine vertragliche und ausschließliche Verpflichtung. Sie sind also einem Vertrag unterworfen, der nur für die Organisation gilt. Um als Freiwilliger tätig zu werden, müssen Sie in den meisten Fällen mindestens 16 Jahre alt sein, für Einsätze in Frankreich, und 18 Jahre, wenn Sie international tätig sind. Der Status des Freiwilligen erfreut sich einer starken Zunahme, unabhängig davon, ob er in Frankreich oder im Ausland tätig ist. Die Vielfalt der Formen der Freiwilligentätigkeit bleibt komplex. Der Status des Freiwilligen liegt zwischen dem eines Arbeitnehmers und dem eines Freiwilligen. Sie sind kein Arbeitnehmer, weil Sie einen Teil Ihres Lebens einer Aufgabe von allgemeinem Interesse widmen. Sie sind auch nicht ehrenamtlich tätig, weil Sie an die Einhaltung eines Vertrags und an Exklusivität gebunden sind. Wenn Sie Ihr Engagement beenden möchten, müssen Sie in jedem Fall eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat einhalten.
Hinweis: Der Status des Freiwilligen gibt Ihnen das Recht auf soziale Absicherung (Krankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft, Invalidität, Tod, …).